Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippt Sieg der Jüdischen Stimme im Eilverfahren zum Verfassungsschutzbericht 2024

Jüdische Stimme. Berlin, 21. September 2026: der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. im Verfassungsschutzbericht für 2024 wieder als “gesichert extremis-tisch” nennen darf. Noch im April hatte das Berliner Verwaltungsgericht nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass für eine derartige Einstufung keine ausreichende Beweislage bestünde, woraufhin das Bundes-ministerium des Innern die Nennung des Vereins als “gesichert extremistisch” aus dem jährlichen Verfassungsschutzbericht, zunächst für 2024 streichen musste. Dagegen legte das Bundesministerium des Innern Beschwerde ein – mit Erfolg.

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