
Der deutsche Verfassungsschutz (Bundesamt für Verfassungsschutz) hat seine Überwachung und Erfassung der Palästina-Solidaritätsgruppe „BDS Berlin“ nach rechtlichem Druck seitens des ELSC eingestellt.
Im Vorverfahren ist der Verfassungsschutz der Klage nachgegeben, die das European Legal Support Center (ELSC) über seinen Partneranwalt Ammar Bustami gegen die Einstufung von BDS Berlin als „extremistische“ Gruppe durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. In einem Schreiben erklärte das Amt: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Überwachung Ihres Mandanten eingestellt und wird ihn künftig nicht mehr als ‚nachweislich extremistisch‘ einstufen.“
Tatsächlich hat der Verfassungsschutz weder die Palästina-Solidaritätsgruppen „BDS Berlin“ noch „BDS Bonn“ in seinem kürzlich veröffentlichten „Verfassungsschutzbericht 2025“ namentlich genannt. Beide Gruppen wurden erstmals im Bericht des vergangenen Jahres namentlich genannt, was zu einem rechtlichen Einschreiten des ELSC zugunsten von BDS Berlin führte.
„BDS-nahe Gruppen“ – dieser Sammelbegriff hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand
Dies geschieht, nachdem verschiedene Dienststellen des Verfassungsschutzes die BDS-Bewegung bereits seit fast einem Jahrzehnt als „extremistisch“ einstufen. Das Landesamt für Verfassungsschutz des Landes Berlin hat die BDS-Bewegung erstmals in seinem Bericht für das Jahr 2017 namentlich erwähnt und dabei die Auffassung vertreten, dass „ihre Forderungen nach einem bedingungslosen Rückkehrrecht für Palästinenser und die Gleichsetzung Israels mit dem südafrikanischen Apartheidregime sowie stellen einige Teile der BDS-Bewegung das Existenzrecht Israels in Frage und unterstellen, dass Israel als Ganzes grundsätzlich rassistisch sei“.
Diese Argumentation wurde vom Geheimdienst als Begründung für angeblichen „Extremismus“ und die Überwachung von Solidaritätsgruppen mit Palästina herangezogen, nachdem der Deutsche Bundestag 2019 eine „Anti-BDS-Resolution“ verabschiedet hatte, in der BDS als „antisemitisch“ bezeichnet und deutsche staatliche Institutionen dazu aufgefordert wurden, dem entgegenzuwirken. Im selben Jahr forderte die deutsche Regierung öffentlich die Überwachung der BDS-Bewegung.
„BDS-nahe Gruppen“ ist inzwischen zu einem stigmatisierenden Sammelbegriff für Palästina-Solidaritätsgruppen in Deutschland geworden. Der Verfassungsschutz verwendet diesen Begriff in seinem jüngsten Bericht, um einen weiteren Mandanten des ELSC, die „Jüdische Stimme für gerechten Frieden im Nahen Osten e. V./Jewish Voice for a Just Peace in the Middle East – EJJP Germany e. V.“, als „durch konkrete Beweise belegte extremistische Organisation“ einzustufen. Unser Gerichtsverfahren im Namen der „Jüdischen Stimme“ ist noch nicht abgeschlossen, doch wir haben bereits ein günstiges Urteil vor dem Verwaltungsgericht Berlin erwirkt.
Tatsächlich stuft der Verfassungsschutz eine „BDS-Zugehörigkeit“ als „Anzeichen von Extremismus“ ein. Der Verfassungsschutz kann jedoch keine rechtliche Begründung für diese Einstufung und die daraus resultierende Überwachung einer konkreten BDS-Gruppe wie BDS Berlin vorbringen, die als juristische Person das Recht hat, dagegen vor Gericht Einspruch zu erheben. Stattdessen gibt der Verfassungsschutz bereits im Vorverfahren nach. Dies sollte ernsthafte Zweifel an der Einstufung der „BDS-Zugehörigkeit“ als „Anzeichen von Extremismus“ aufkommen lassen und deutet auf besorgniserregende Verletzungen von durch das Grundgesetz garantierten Grundrechten hin, wie etwa der Meinungs- und der politischen Vereinigungsfreiheit.
Der Einsatz des Geheimdienstes gegen die Palästina-Solidarität in Deutschland
Trotz unserer juristischen Erfolge rechnen wir nicht damit, dass der Verfassungsschutz seine verfassungswidrige Unterdrückung von Solidaritätsgruppen mit Palästina einstellen wird. Insbesondere erwarten wir nicht, dass er aufhört, eine vage definierte „BDS-Zugehörigkeit“ und andere Bekundungen der Solidarität mit Palästina als extremistisch einzustufen. Dennoch haben wir im Namen einer Palästina-Solidaritätsgruppe in Deutschland einen weiteren juristischen Erfolg errungen. Dieser Fall hat offenbart, wie die Kontrollmechanismen des deutschen Staates, die mit der Aufsicht über den Verfassungsschutz betraut sind, ihrer Pflicht zur demokratischen Kontrolle und Überwachung des Verhaltens des Geheimdienstes eindeutig nicht nachgekommen sind und stattdessen eine undemokratische und verfassungswidrige Unterdrückung der Palästina-Solidarität zugelassen haben.
Man darf nicht vergessen, dass Deutschland maßgeblich am andauernden Völkermord Israels am palästinensischen Volk beteiligt ist. Wir gehen davon aus, dass der Einsatz des Verfassungsschutzes gegen Solidaritätsgruppen für Palästina ein entscheidender Schritt ist, um Kritik im eigenen Land zum Schweigen zu bringen und einer Rechenschaftspflicht zu entgehen. Das ELSC wird daher den Verfassungsschutz weiterhin wegen seiner Überwachung von Solidaritätsgruppen für Palästina in Deutschland zur Rechenschaft ziehen.
Zu unserer jüngsten Online-Informationsveranstaltung haben wir mehrere Gruppen eingeladen, die das ELSC rechtlich gegen den Verfassungsschutz vertritt, sowie den ELSC-Partneranwalt Ammar Bustami, der die Gruppen in den Verfahren vertritt. Sie sprachen darüber, wie sich die Einstufung durch die inländischen Nachrichtendienste auf ihre politischen Aktivitäten auswirkt, warum sie beschlossen haben, rechtlich dagegen vorzugehen, gaben Einblicke in ihre Fälle und beantworteten Fragen aus dem Publikum. Die gesamte Veranstaltung (auf Deutsch) ist nun auf unserem YouTube-Kanal verfügbar: hier.
Hier können Sie unsere Bemühungen unterstützen, die Palästina-Solidaritätsgruppen vor der Überwachung durch den deutschen Geheimdienst zu schützen.
Quelle: https://elsc.support/legal-victory-verfassungschutz-bds-berlin/
