Hanno Hauenstein hat in den Nachdenkseiten am 1.11. den Begriff „Existenzrecht“ analysiert: Israel: Was hinter der These steckt, Völkerrecht kenne kein „Existenzrecht“ von Staaten
Wo es um Israel und Palästina geht, hat in den letzten Jahren kaum eine Plattitüde eine solche Präsenz entwickelt wie die vom „Existenzrecht Israels“. Was, so wird man in dieser Diskussion gewohnheitsmäßig gefragt, ist denn so schwer daran, Israels Existenz anzuerkennen? Eine Nebelkerze, ja: eine Fangfrage. Denn anzuerkennen, dass Israel existiert, ist nicht schwer. Israel existiert.
Das zu leugnen, wäre weltfremd und naiv. Nur: Ein Recht auf Existenz kommt Israel nicht zu. Und um auch das gleich vorwegzunehmen: Auch ein potenzieller Staat Palästina hätte so ein Recht nicht. Warum? Weil Staaten kein Existenzrecht für sich beanspruchen können.
Die einzige Instanz, über die sich ein solches Recht sinnvoll begründen ließe, wäre das Völkerrecht. Doch ein staatliches Existenzrecht kennt dieses nicht. Was es kennt, sind Rechte von Menschen: der Schutz vor Folter und willkürlicher Gewalt zum Beispiel; die Anerkennung der Menschenwürde; oder auch das Recht der Völker auf Selbstbestimmung.
Israel beruft sich seit Jahrzehnten auf Selbstverteidigung, um seine Existenz abzusichern
Für Staaten kennt das Völkerrecht – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Recht auf Selbstverteidigung gegen äußere Angriffe. Unabhängig davon, wie dieses Recht im Einzelfall zu bewerten ist: Israel beruft sich darauf seit Jahrzehnten auf Selbstverteidigung, wenn es militärische Gewalt als notwendig darstellt, um seine Existenz abzusichern.
Nicht umsonst nennt der israelische Staat sein Militär eine Defense Force. Diese Rhetorik beschränkt sich nicht auf Angriffe gegen die Hamas. Auch im Libanon, in Syrien oder im Iran ist seitens israelischer Vertreter in der Regel von Selbstverteidigung zur Sicherung der eigenen Existenz die Rede. Daraus aber abzuleiten, die Existenz Israels sei ein Rechtsgut, wäre ein Fehlschluss: Es würde das Dasein eines Staates mit den rechtlichen Grundlagen verwechseln, auf die er sich tatsächlich berufen kann.
Was es neben den genannten Rechten im Völkerrecht auch gibt: Verbote. Etwa das Verbot des Völkermords. Oder das Verbot, ein Gebiet zu annektieren oder die militärische Besatzung eines Gebiets über Jahrzehnte hinweg aufrechtzuerhalten. Israel hält das Westjordanland, Ostjerusalem und Gaza seit nun bald sechs Jahrzehnten besetzt. Das Völkerrecht setzt auch Grenzen zur Anwendung von Gewalt: sowohl im Falle der Selbstverteidigung eines Staates gegen Angriffe von außen als auch beim Widerstand gegen völkerrechtswidrige Besatzung.
Aus einem Recht auf bewaffneten Widerstand folgt keine Erlaubnis, humanitäres Völkerrecht zu missachten. Wenn sich Palästinenser:innen zurecht auf ihr Widerstandsrecht berufen, folgt daraus keine Rechtfertigung für schwere Kriegsverbrechen (wie die Hamas und andere Gruppen sie am 7. Oktober 2023 begangen haben).
„Ideologisch aufgeladen und emotional besetzt“
Der britisch-israelische Historiker Avi Shlaim brachte die Frage nach dem „Existenzrecht“ lange vor dem 7. Oktober prägnant auf den Punkt: „Das ‚Existenzrecht Israels‘ ist kein Rechtsanspruch, sondern eine ideologisch aufgeladene und emotional besetzte Formel“, schreibt er in einem entsprechenden Bericht für Cage International. Israel unterliege denselben völkerrechtlichen Verpflichtungen wie jeder andere Staat dieser Welt.
Ein eigenständiges „Existenzrecht“ ist im Völkerrecht nicht kodifiziert. Doch die Debatte hat noch ein weiteres, grundlegenderes Problem: Sie lässt offen, wo genau dieses Recht gelten soll. Israel legt seine Grenzen nicht klar fest. Was also bezeichnet das „Existenzrecht“ Israels: das Gebiet innerhalb der Waffenstillstandslinien von 1949, die gemeinhin als Israels Grenzen von 1967 bezeichnet werden? Also die rund 78 Prozent des historischen Palästina? Oder auch jene restlichen knapp 22 Prozent, die Israel seit 1967 besetzt hält und die gemäß des Oslo-Abkommens Teil eines zukünftigen palästinensischen Staates hätten werden sollten? Oder die territorialen Verhältnisse von 2026, in denen der Großteil Gazas zerstört ist und israelische Truppen auch Teile Süd-Libanons kontrollieren?
Die Netanjahu-Regierung und ihre Vorgänger-Regierungen betrachten das besetzte Westjordanland, Ostjerusalem und die Golanhöhen als Teile Israels. Auch hinsichtlich Gazas gibt es in der Noch-Regierung unter Netanjahu klare Annexionsbestrebungen.
In Deutschland ist der Begriff in den letzten Jahren auffällig oft von Behörden, Polizei und Verfassungsschutz eingesetzt worden
Was genau mit dem „Existenzrecht“ gemeint sein soll, bleibt in den Debatten in der Regel denjenigen überlassen, die seine Anerkennung einfordern – offenbar ohne sich selbst sonderlich viele Gedanken darüber zu machen, was dieser Anspruch eigentlich genau meint.
In Deutschland ist der Begriff in den letzten Jahren übrigens auffällig oft von Behörden, Polizei und Verfassungsschutz als Instrument politischer Ausgrenzung und Delegitimierung eingesetzt worden.
In diesem Kontext wird das „Existenzrecht“ zum Lackmustest, über den de facto die Anerkennung eines völkerrechtswidrigen Status quo eingefordert wird – als vermeintlicher Beweis für die Integrationsbereitschaft in eine Gesellschaft, die dies zum Gütesiegel historischer Verantwortung erhoben hat: der sogenannten Staatsräson.
Unter Generalverdacht geraten dabei insbesondere Palästinenser:innen und Menschen, die sich mit ihnen solidarisieren. Oft auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, von denen die Anerkennung jenes Nicht-Rechts verlangt wird – oder die man generalverdächtigt, es zurückzuweisen. So wird das „Existenzrecht“ zum Loyalitätstest zur Zugehörigkeit zu Deutschland.
Die Debatte prägt längst die Bundespolitik
Dass sich Die Linke in Berlin vor diesem Hintergrund darauf eingelassen hat, ein nicht näher bestimmtes „Existenzrecht“ Israels zum Kernbestandteil ihrer Sondierungen mit SPD und Grünen zu machen, wirkt vor diesem Hintergrund wie ein klarer Schritt zurück.
Doch die Debatte prägt längst auch die Bundespolitik. So trieb die hessische Landesregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative voran, die darauf abzielt, die öffentliche Leugnung des „Existenzrechts“ Israels strafrechtlich zu ahnden. Würde der Bundestag, wo der Gesetzentwurf nun liegt, diesen in Kraft setzen, könnte sich selbst ein Text wie der vorliegende verdächtig machen. Und liefe – je nach Auslegung – Gefahr, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet zu werden. Dass der hessische Gesetzesvorstoß verfassungsrechtlich Bestand hat, ist allerdings zweifelhaft: Jurist:innen und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages haben wiederholt deutliche Bedenken formuliert.
Bemerkenswert ist auch die Vorgeschichte. So berichteten Yossi Bartal und Jonathan Peaceman unlängst in der Frankfurter Rundschau über mutmaßliche Einflussnahme aus dem Umfeld des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu. Geleakte Chats der Netanjahu-Berater Jonatan Urich und Srulik Einhorn legten demnach nahe, dass sie die öffentliche Unterstützung für den hessischen Gesetzentwurf mit hohen israelischen Regierungsvertretern koordinierten – darunter Israels Außenminister Gideon Sa’ar und der Diaspora-Minister Amichai Chikli.
Netanjahus Berater versuchen, Einfluss auf die deutsche Debatte zu nehmen
So wird dort die Chatnachricht Einhorns von Anfang September zitiert: „Sprich mit mir, es gibt eine nette bezahlte Arbeit mit der CDU.“ In den Anschluss-Chats ging es darum, unterstützende Botschaften israelischer Regierungsvertreter zum hessischen Vorstoß zu verbreiten. Wer die Kampagne finanzierte, ist unklar. Urich und Einhorn sollen nach Angaben der FR vor den Landtagswahlen im September in Deutschland gewesen sein.
Es ist nicht das erste Mal, dass Netanjahus Berater versuchen, Einfluss auf die deutsche Debatte zu nehmen. Im Herbst 2024 war Einhorn für einen Leak an die Bild verantwortlich. Damals wurde der Zeitung ein Dokument zugespielt, das sie direkt als „Exklusiv-Bericht“ veröffentlichte. Das Dokument zeichnete die Hamas als alleinige Verantwortliche für das Scheitern eines Waffenstillstands – und diente Netanjahu als Rechtfertigung der Fortsetzung seiner Militärkampagne in Gaza.
Netanjahu stand damals innenpolitisch unter Druck, einem Waffenstillstand zuzustimmen, weil sich israelische Geiseln weiter in Gaza befanden. In einer Kabinettssitzung zitierte Netanjahu den Bild-Leak als willkommene Gelegenheit, sein Vorgehen in Gaza zu rechtfertigen und Verantwortung von sich zu weisen. Israelische Journalisten entlarvten die Darstellung der Bild wenig Zeit später als gezielte Desinformationskampagne zur Stützung Netanjahus.
Es geht um mehr als eine juristische Begriffsdiskussion
Die mutmaßlichen Absprachen der Netanjahu-Berater mit Blick auf den hessischen Gesetzesvorstoß werfen weitere Fragen auf über die Verflechtung rechter Netzwerke in Israel mit deutschen Parteien. Was unumstritten zu sein scheint: Bei der Rede vom „Existenzrecht“ geht es um mehr als eine juristische Begriffsdiskussion.
Sondern es geht darum, wer und in welcher Form die Rahmenbedingungen der Debatte über Israel und Palästina festsetzt. Darüber, wie über Besatzung, Annexion, Genozid und staatliche Gewalt gesprochen wird. In Deutschland ist diese Debatte heute drängender denn je