„Existenzrecht“ oder Selbstbestimmungsrecht, eine Analyse von Kristin Hellberg

Die Kristin Helberg, Politikwissenschaftlerin und Journalistin, erklärt sehr treffend die Begriffe „Existenzrecht“ und „Selbstbestimmungsrecht“ und beschreibt, wie die Zweistaatenlösung ist längst einer Ein-Staat-Realität gewichen ist.  Und was ist mit den Palästinensern?

Staaten haben Rechte – das Recht zu existieren gehört nicht dazu. Denn das Völkerrecht kennt kein eigenständiges Existenzrecht von Staaten, sondern nur das Selbstbestimmungsrecht von Völkern. Auch im internationalen Recht geht es also um Menschen, die in ihrer Existenz geschützt und selbstbestimmt sein sollen. Gründen sie einen Staat, der von den Vereinten Nationen anerkannt wird, hat dieser bestimmte Rechte. Er darf nicht gewaltsam angegriffen werden, er darf sich verteidigen und seine völkerrechtlich definierten Grenzen sind zu respektieren. Das gilt selbstverständlich auch für Israel.

Beschließen die Bürger dieses Staates, ihn aufzuteilen, aufzulösen oder sich mit einem anderen Staat zusammenzuschließen, ist das Teil ihrer Selbstbestimmung. Entscheidend ist, was die Bewohner eines bestimmten Gebietes wollen, und dass Staatsgründungs- oder Umbauprozesse die Menschenrechte aller und das Völkerrecht achten.

Was bedeutet das für Israel und Palästina? Dass sowohl Juden als auch Palästinenser ein Recht auf Selbstbestimmung haben, aber weder Israel noch Palästina ein Existenzrecht. Wie sie zusammenleben wollen, ist ihre Sache, die Welt muss nur darauf bestehen, dass alle sicher, frei und gleichberechtigt sind. Davon sind wir weiter entfernt denn je.

Zwischen Jordan und Mittelmeer leben 15 Millionen Menschen, je zur Hälfte Juden und Nichtjuden, also palästinensische Muslime und Christen. Die Zweistaatenlösung ist längst einer Ein-Staat-Realität gewichen. Faktisch kontrolliert Israel das gesamte Gebiet: Grenzen, Luftraum, Ressourcen. Je nach Staatsangehörigkeit, religiös-ethnischer Zugehörigkeit und Wohnort haben die Bewohner unterschiedliche Rechte. Juristen beschreiben dieses System deshalb mit dem völkerrechtlichen Begriff der Apartheid.

Sich für die Gleichberechtigung aller dieser Menschen einzusetzen, sollte für deutsche Politiker selbstverständlich sein. Die Frage ist: in welcher Form? Ein „Existenzrecht Israels“ zu beschwören, ohne Palästina anzuerkennen und Israels institutionelle Verantwortung für die Verbrechen in Gaza und im Westjordanland zu benennen, ignoriert die Hälfte der Bewohner.

Neben der Zweistaatenlösung andere territoriale Konzepte zu diskutieren, ist nicht antisemitisch, sondern legitim. Manche wünschen sich eine Konföderation zweier Staaten, andere fordern einen Staat mit gleichen Rechten für alle – Juden, Christen, Muslime und Konfessionslose. Über die politische Ordnung des Gebietes entscheiden seine Bewohner, nicht deutsche Politiker oder Aktivisten.

Eine rote Linie verläuft dort, wo zur Vertreibung von Menschen aufgerufen wird. Auf palästinensischer Seite hört man das von einer Minderheit, in Israel ist es Regierungspolitik. 60 bis 80 Prozent der jüdischen Israelis befürworten die Umsiedlung oder Vertreibung der Palästinenser aus Gaza, zwei Drittel sind gegen einen palästinensischen Staat. Die Knesset beschloss im vergangenen Jahr, Israels Souveränität auf das Westjordanland auszudehnen und das Gebiet zu annektieren.

Die hessische Gesetzesinitiative, die für die Leugnung eines nicht existierenden Existenzrechts bis zu fünf Jahre Haft vorsieht, stärkt diese illegale Landnahme. Ihr Gutachter Steffen Augsberg spricht von „Judäa und Samaria“ als potenziell israelischem Staatsgebiet und übernimmt damit die Sprache der Siedler, die das palästinensische Westjordanland für sich beanspruchen. Geht es den Hessen also gar nicht um die Existenz zweier Staaten in von den UN definierten Grenzen, sondern um Groß-Israel?

Kristin Helberg ist Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Sie berichtete sieben Jahre lang von Damaskus aus über den Nahen und Mittleren Osten für deutsche, österreichische und Schweizer Hörfunkprogramme sowie verschiedene Print- und Onlinemedien.

„Existenzrecht“ Israels?

Hanno Hauenstein hat in den Nachdenkseiten am 1.11. den Begriff „Existenzrecht“ analysiert: Israel: Was hinter der These steckt, Völkerrecht kenne kein „Existenzrecht“ von Staaten

Wo es um Israel und Palästina geht, hat in den letzten Jahren kaum eine Plattitüde eine solche Präsenz entwickelt wie die vom „Existenzrecht Israels“. Was, so wird man in dieser Diskussion gewohnheitsmäßig gefragt, ist denn so schwer daran, Israels Existenz anzuerkennen? Eine Nebelkerze, ja: eine Fangfrage. Denn anzuerkennen, dass Israel existiert, ist nicht schwer. Israel existiert.

Das zu leugnen, wäre weltfremd und naiv. Nur: Ein Recht auf Existenz kommt Israel nicht zu. Und um auch das gleich vorwegzunehmen: Auch ein potenzieller Staat Palästina hätte so ein Recht nicht. Warum? Weil Staaten kein Existenzrecht für sich beanspruchen können.

Die einzige Instanz, über die sich ein solches Recht sinnvoll begründen ließe, wäre das Völkerrecht. Doch ein staatliches Existenzrecht kennt dieses nicht. Was es kennt, sind Rechte von Menschen: der Schutz vor Folter und willkürlicher Gewalt zum Beispiel; die Anerkennung der Menschenwürde; oder auch das Recht der Völker auf Selbstbestimmung.

Israel beruft sich seit Jahrzehnten auf Selbstverteidigung, um seine Existenz abzusichern
Für Staaten kennt das Völkerrecht – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Recht auf Selbstverteidigung gegen äußere Angriffe. Unabhängig davon, wie dieses Recht im Einzelfall zu bewerten ist: Israel beruft sich darauf seit Jahrzehnten auf Selbstverteidigung, wenn es militärische Gewalt als notwendig darstellt, um seine Existenz abzusichern.

Nicht umsonst nennt der israelische Staat sein Militär eine Defense Force. Diese Rhetorik beschränkt sich nicht auf Angriffe gegen die Hamas. Auch im Libanon, in Syrien oder im Iran ist seitens israelischer Vertreter in der Regel von Selbstverteidigung zur Sicherung der eigenen Existenz die Rede. Daraus aber abzuleiten, die Existenz Israels sei ein Rechtsgut, wäre ein Fehlschluss: Es würde das Dasein eines Staates mit den rechtlichen Grundlagen verwechseln, auf die er sich tatsächlich berufen kann.
Was es neben den genannten Rechten im Völkerrecht auch gibt: Verbote. Etwa das Verbot des Völkermords. Oder das Verbot, ein Gebiet zu annektieren oder die militärische Besatzung eines Gebiets über Jahrzehnte hinweg aufrechtzuerhalten. Israel hält das Westjordanland, Ostjerusalem und Gaza seit nun bald sechs Jahrzehnten besetzt. Das Völkerrecht setzt auch Grenzen zur Anwendung von Gewalt: sowohl im Falle der Selbstverteidigung eines Staates gegen Angriffe von außen als auch beim Widerstand gegen völkerrechtswidrige Besatzung.

Aus einem Recht auf bewaffneten Widerstand folgt keine Erlaubnis, humanitäres Völkerrecht zu missachten. Wenn sich Palästinenser:innen zurecht auf ihr Widerstandsrecht berufen, folgt daraus keine Rechtfertigung für schwere Kriegsverbrechen (wie die Hamas und andere Gruppen sie am 7. Oktober 2023 begangen haben).

„Ideologisch aufgeladen und emotional besetzt“
Der britisch-israelische Historiker Avi Shlaim brachte die Frage nach dem „Existenzrecht“ lange vor dem 7. Oktober prägnant auf den Punkt: „Das ‚Existenzrecht Israels‘ ist kein Rechtsanspruch, sondern eine ideologisch aufgeladene und emotional besetzte Formel“, schreibt er in einem entsprechenden Bericht für Cage International. Israel unterliege denselben völkerrechtlichen Verpflichtungen wie jeder andere Staat dieser Welt.

Ein eigenständiges „Existenzrecht“ ist im Völkerrecht nicht kodifiziert. Doch die Debatte hat noch ein weiteres, grundlegenderes Problem: Sie lässt offen, wo genau dieses Recht gelten soll. Israel legt seine Grenzen nicht klar fest. Was also bezeichnet das „Existenzrecht“ Israels: das Gebiet innerhalb der Waffenstillstandslinien von 1949, die gemeinhin als Israels Grenzen von 1967 bezeichnet werden? Also die rund 78 Prozent des historischen Palästina? Oder auch jene restlichen knapp 22 Prozent, die Israel seit 1967 besetzt hält und die gemäß des Oslo-Abkommens Teil eines zukünftigen palästinensischen Staates hätten werden sollten? Oder die territorialen Verhältnisse von 2026, in denen der Großteil Gazas zerstört ist und israelische Truppen auch Teile Süd-Libanons kontrollieren?

Die Netanjahu-Regierung und ihre Vorgänger-Regierungen betrachten das besetzte Westjordanland, Ostjerusalem und die Golanhöhen als Teile Israels. Auch hinsichtlich Gazas gibt es in der Noch-Regierung unter Netanjahu klare Annexionsbestrebungen.

In Deutschland ist der Begriff in den letzten Jahren auffällig oft von Behörden, Polizei und Verfassungsschutz eingesetzt worden
Was genau mit dem „Existenzrecht“ gemeint sein soll, bleibt in den Debatten in der Regel denjenigen überlassen, die seine Anerkennung einfordern – offenbar ohne sich selbst sonderlich viele Gedanken darüber zu machen, was dieser Anspruch eigentlich genau meint.

In Deutschland ist der Begriff in den letzten Jahren übrigens auffällig oft von Behörden, Polizei und Verfassungsschutz als Instrument politischer Ausgrenzung und Delegitimierung eingesetzt worden.
In diesem Kontext wird das „Existenzrecht“ zum Lackmustest, über den de facto die Anerkennung eines völkerrechtswidrigen Status quo eingefordert wird – als vermeintlicher Beweis für die Integrationsbereitschaft in eine Gesellschaft, die dies zum Gütesiegel historischer Verantwortung erhoben hat: der sogenannten Staatsräson.

Unter Generalverdacht geraten dabei insbesondere Palästinenser:innen und Menschen, die sich mit ihnen solidarisieren. Oft auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, von denen die Anerkennung jenes Nicht-Rechts verlangt wird – oder die man generalverdächtigt, es zurückzuweisen. So wird das „Existenzrecht“ zum Loyalitätstest zur Zugehörigkeit zu Deutschland.

Die Debatte prägt längst die Bundespolitik
Dass sich Die Linke in Berlin vor diesem Hintergrund darauf eingelassen hat, ein nicht näher bestimmtes „Existenzrecht“ Israels zum Kernbestandteil ihrer Sondierungen mit SPD und Grünen zu machen, wirkt vor diesem Hintergrund wie ein klarer Schritt zurück.

Doch die Debatte prägt längst auch die Bundespolitik. So trieb die hessische Landesregierung im Bundesrat eine Gesetzesinitiative voran, die darauf abzielt, die öffentliche Leugnung des „Existenzrechts“ Israels strafrechtlich zu ahnden. Würde der Bundestag, wo der Gesetzentwurf nun liegt, diesen in Kraft setzen, könnte sich selbst ein Text wie der vorliegende verdächtig machen. Und liefe – je nach Auslegung – Gefahr, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet zu werden. Dass der hessische Gesetzesvorstoß verfassungsrechtlich Bestand hat, ist allerdings zweifelhaft: Jurist:innen und selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages haben wiederholt deutliche Bedenken formuliert.

Bemerkenswert ist auch die Vorgeschichte. So berichteten Yossi Bartal und Jonathan Peaceman unlängst in der Frankfurter Rundschau über mutmaßliche Einflussnahme aus dem Umfeld des israelischen Regierungschefs Benjamin Netanjahu. Geleakte Chats der Netanjahu-Berater Jonatan Urich und Srulik Einhorn legten demnach nahe, dass sie die öffentliche Unterstützung für den hessischen Gesetzentwurf mit hohen israelischen Regierungsvertretern koordinierten – darunter Israels Außenminister Gideon Sa’ar und der Diaspora-Minister Amichai Chikli.

Netanjahus Berater versuchen, Einfluss auf die deutsche Debatte zu nehmen
So wird dort die Chatnachricht Einhorns von Anfang September zitiert: „Sprich mit mir, es gibt eine nette bezahlte Arbeit mit der CDU.“ In den Anschluss-Chats ging es darum, unterstützende Botschaften israelischer Regierungsvertreter zum hessischen Vorstoß zu verbreiten. Wer die Kampagne finanzierte, ist unklar. Urich und Einhorn sollen nach Angaben der FR vor den Landtagswahlen im September in Deutschland gewesen sein.

Es ist nicht das erste Mal, dass Netanjahus Berater versuchen, Einfluss auf die deutsche Debatte zu nehmen. Im Herbst 2024 war Einhorn für einen Leak an die Bild verantwortlich. Damals wurde der Zeitung ein Dokument zugespielt, das sie direkt als „Exklusiv-Bericht“ veröffentlichte. Das Dokument zeichnete die Hamas als alleinige Verantwortliche für das Scheitern eines Waffenstillstands – und diente Netanjahu als Rechtfertigung der Fortsetzung seiner Militärkampagne in Gaza.

Netanjahu stand damals innenpolitisch unter Druck, einem Waffenstillstand zuzustimmen, weil sich israelische Geiseln weiter in Gaza befanden. In einer Kabinettssitzung zitierte Netanjahu den Bild-Leak als willkommene Gelegenheit, sein Vorgehen in Gaza zu rechtfertigen und Verantwortung von sich zu weisen. Israelische Journalisten entlarvten die Darstellung der Bild wenig Zeit später als gezielte Desinformationskampagne zur Stützung Netanjahus.

Es geht um mehr als eine juristische Begriffsdiskussion
Die mutmaßlichen Absprachen der Netanjahu-Berater mit Blick auf den hessischen Gesetzesvorstoß werfen weitere Fragen auf über die Verflechtung rechter Netzwerke in Israel mit deutschen Parteien. Was unumstritten zu sein scheint: Bei der Rede vom „Existenzrecht“ geht es um mehr als eine juristische Begriffsdiskussion.

Sondern es geht darum, wer und in welcher Form die Rahmenbedingungen der Debatte über Israel und Palästina festsetzt. Darüber, wie über Besatzung, Annexion, Genozid und staatliche Gewalt gesprochen wird. In Deutschland ist diese Debatte heute drängender denn je

Interessante Infos der letzten Woche

Film ‚Nasa‘ im City46: So. 1.11., Mi. 4.11., Mo. 9.11., So. 15.11. + Mo. 23.11. / 17:30
Di. 3.11., Fr. 6.11., Do. 19.11., So. 22.11., Fr. 27.11. + Sa. 28.11. / 20:30
So. 8.11. + Sa. 14.11. / 18:00
Mi. 11.11. / 15:00
Mi. 25.11. + Mo. 30.11. / 20:00
Der Film ‚Nasa‘ der israelischen Regisseure Yuval Abraham und Rachel Szor darf in Israel nicht gezeigt werden, hat beim Filmfest Venedig eine 25minütige (!) Ovation ausgelöst.
In der SZ heisst es “ Aber es wird nicht mehr möglich sein, über Israel, über Palästina zu reden, ohne diesen Film gesehen zu haben.“

1.11. 17:30 Theater am Goetheplatz Adania Shibli: Die Täuschung
Adania Shibli ist eine palästinensische Autorin. übersetzt aus dem Arabischen von Hartmut Fähndrich
Es liest Schauspielerin Judith Goldberg
im Rahmen der globale° 2026 – Festival für grenzüber­schreitende Literatur
26. Oktober bis 1. November
Die Geschichte zweier junger Menschen in Palästina. Gezeichnet von der jahrzehntelangen Besatzung und den gescheiterten Friedensplänen der Neunzigerjahre, werden die beiden immer wieder an den Rand des Daseins gedrängt werden. Namen, Orte oder Daten werden nicht erwähnt, allein der Wandel der Jahreszeiten bezeugt ihre innere Zerrüttung. Bäume, Tiere und Verstoßene spenden Trost oder bringen Pein, während die Träume der Protagonisten zunehmend verblassen. Mit ihrer klaren, reduzierten Sprache erzählt Adania Shibli von Blicken, Gesten und Worten, die mehr verschweigen als offenbaren. Shiblis neuer Roman erzählt von Entfremdung in einer von Machtasymmetrien bestimmten Wirklichkeit.

6.11. Vortrag Helga Baumgarten, Briefe aus Jerusalem
Der Ort wird noch bekanntgegeben.

OCHA-Bericht am 27.10. 
Since 1 September, 272 olive-harvest-related settler attacks have been documented, exceeding the totals recorded during the entire 2024 and 2025 harvest seasons.
Israeli settlers set fire to a mosque in Jerusalem governorate, bringing to 14 the number of mosques vandalized by settlers since the beginning of 2026 in the West Bank.
According to WHO, 146 attacks on health care were recorded in the West Bank between January and September 2026, resulting in four fatalities and 43 injuries, alongside 131 instances of obstruction to health-care delivery.
In Gaza, as of 22 October, eight children had been reported killed and 20 injured in just six days. These are among hundreds of children who have been reported killed since the announcement of the October 2025 ceasefire

Dropsitenews am 29.10. Beschäftigte in fast 50 Häfen weltweit planen für Freitag Streiks aus Solidarität mit Gaza: Gewerkschaften in fast 50 Häfen weltweit, darunter in Mexiko, Europa und Indien, planen laut Shaher Saad, Generalsekretär des Palästinensischen Gewerkschaftsbundes, für Freitag Streiks und Demonstrationen aus Solidarität mit den Palästinensern in Gaza und fordern ein Ende des Völkermords durch Israel sowie ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe. Die Aktionen werden in Abstimmung mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation koordiniert.

Mondoweiss 29.10. One hour to leave: Hebron families displaced by Israel’s military operation don’t know when they’ll return
Israeli forces have forced 407 Palestinian families, nearly 2,650 people, from their homes in Hebron, sealing the city’s entrances and closing the Ibrahimi Mosque to Muslim worshipers. Displaced residents describe being given one hour and one bag.

dropsite news 29.10. 
Hebron: Israel’s military assault entered its seventh consecutive day on Thursday, with more than 780 families affected and approximately 5,000 Palestinians forcibly displaced or confined to their homes, particularly in the sealed-off neighborhoods of Al-Jalda and Deir Bahha, WAFA reported. More than 115 Palestinians have been arrested since the operation began.
Israeli settlers beat U.S. journalist and Russian activists in West Bank: Israeli settlers attacked U.S. journalist Jasper Nathaniel and two Russian activists in the Palestinian village of Umm Al-Khair in Masafer Yatta, in the occupied West Bank, before Israeli authorities arrested two of the victims, according to Russian activist Adele Shoko.
“Andrey was severely beaten and lost consciousness several times in front of police,” Shoko wrote, adding that he was denied hospital treatment and taken to a police station instead.

AI Österreich: Webinar: Journalistische Defizite und Verantwortung: Israel und Palästina in den Medien 16. November 2026, Beginn: 18:00 Uhr
Webinar mit Nadia Zaboura
Wie wird in deutschsprachigen Medien über Israel und Palästina berichtet? Und welche Muster lassen sich dabei über einen längeren Zeitraum beobachten?
Kommunikationswissenschaftlerin und Medienkritikerin Nadia Zaboura hat die Berichterstattung über Jahre begleitet, analysiert und debattiert.
Bei unserem Webinar stellt sie zentrale Befunde aus dieser Arbeit vor und diskutiert, welche Bedeutung sie für Qualität und Vertrauenswürdigkeit des Journalismus und für unsere Demokratie haben können.
Moderiert wird das Webinar von Amnesty International Österreich Geschäftsführerin Shoura Hashemi.
Meld dich jetzt kostenlos an und diskutiere mit!

14 internationale Solidaritätsaktivisten droht die Abschiebung, weil sie palästinensische Olivenpflücker in al-Lubban al-Gharbi begleitet haben
30. Oktober 2026, besetztes Palästina – Vierzehn internationale Solidaritätsaktivisten aus Italien, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Australien, Deutschland, Irland und Schweden droht möglicherweise die Abschiebung, nachdem sie von israelischen Besatzungstruppen festgenommen wurden, als sie palästinensische Bauern während der Olivenernte in al-Lubban al-Gharbi nordwestlich von Ramallah begleiteten. Die Aktivisten wurden in einem Haus im Dorf, abseits der Olivenhaine, festgehalten und anschließend zur israelischen Polizeistation am Kontrollpunkt Ni’ilin gebracht.

Leserbrief an den Weserkurier geschickt am 28.10.
Die Linke in Berlin und vermeintlicher Antisemitismus
Was ist konkret Antisemitismus? Zu sagen, es gibt kein Existenzrecht für Staaten, sondern nur für Menschen, wie es die Berliner Linken-Abgeordnete Emden getan hat? Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Berlin, Gideon Joffe, verneint das und sagt, das sei  nicht antisemitisch. Recht hat er, denn im Völkerrecht gibt es kein Existenzrecht von Staaten.
Ist die Wortwahl „Völkermord“ für die israelische Kriegsführung in Gaza antisemitisch? Human Rights Watch, Amnesty, die israelische Menschenrechtsorganisation B’tselem und die internationale Vereinigung der Genozidforscher verneinen das und sprechen selbst von Völkermord.
Ist die Forderung nach einer Ein-Staat-Lösung antisemitisch? Sicher nicht, es sei denn, man ist Netanjahu-Anhänger. Ein Staat mit gleichen Rechten für alle wäre die – im Augenblick utopische – Ideallösung.
Dass die CDU versucht, mit solchen Antisemitismusvorwürfen eine Koalition von Linken, Grünen und SPD zu verhindern, ist verständlich, aber niederträchtig. Dass Markus Peter in seinem Kommentar ins selbe Horn stößt, wenn er „linke antisemitische Äußerungen“ konstatiert und von einem „linken antisemitischen Sumpf“ spricht, ist reine Meinungsmache. Damit wird berechtigte Kritik an Israel eingeschränkt und der Antisemitismusvorwurf entwertet, weil er zu häufig und unangemessen benutzt wird.

Claus Walischewski